LandesrechtWienVerordnungenWiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – LBO2. Abschnitt Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung der Fahrzeuge§ 4

§ 4Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge

In Kraft seit 01. Januar 2025
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