LandesrechtWienVerordnungenWiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – LBO4. Abschnitt Auffahren und Verhalten auf Standplätzen und öffentlichen Verkehrsflächen§ 15

§ 15Akquirieren von Fahrgästen

In Kraft seit 01. Januar 2021
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