LandesrechtWienVerordnungenWiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – LBO4. Abschnitt Auffahren und Verhalten auf Standplätzen und öffentlichen Verkehrsflächen§ 14

§ 14 Öffentliche Verkehrsflächen

In Kraft seit 01. Januar 2021
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§ 14 Öffentliche Verkehrsflächen — LBO | GesetzeFinden.at