§ 11a Informationen in einfacher Sprache
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Der Text gemäß Anlage 1 ist im Innenraum des Fahrzeuges sowohl in ausgedruckter Form als auch mittels QR-Code, welcher von jedem Sitzplatz aus gut sichtbar ist, zur Verfügung zu stellen. Der oder die Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen.
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