§ 10 Rauchverbot
In Kraft seit 01. Januar 2021
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LBO
Gliederung
3. Abschnitt Betriebs- und Beförderungsbedingungen
§ 10 Rauchverbot
In Fahrzeugen, mit denen das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi ausgeübt wird, darf nicht geraucht werden.
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