(1) Teile der Katastralgemeinde Marz werden zum „Naturschutzgebiet Donatuskreuz“ erklärt.
(2) Das Naturschutzgebiet umfasst nachfolgende Grundstücke der Katastralgemeinde Marz zur Gänze: Nr. 1669, 1670, 1672/1, 1672/2, 1671/3, 1673, 1677, 2104, 2103, 2102/2, 2102/1, 2101, 2100, 2097/2, 2097/1, 2096/2, 2096/1, 2095/3, 2095/2, 2094, 2093/2, 2092, 2091, 2049/4. Die Fläche des Naturschutzgebietes wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis ( Anlage 1 ) im PDF-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.
(3) Die deklarative planliche Darstellung des „Naturschutzgebietes Donatuskreuz“ erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 3 000 ( Anlage 2.1 ) sowie in zwei Detailplänen im Maßstab 1 : 1 000 ( Anlage 2.2 und Anlage 2.3 ).