§ 3 Ambulante Leistungen — Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2026
Rückverweise
Die für ambulante Leistungen zur Verrechnung gelangenden LKF Gebühren ergeben sich als Produkt der für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten ermittelten LKF-Punkte mit nachfolgendem Eurowert je LKF Punkt. Grundlage für die Ermittlung der LKF-Punkte ist das österreichweit einheitliche System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Der Eurowert je LKF Punkt wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des GSBG wie folgt festgesetzt:
| Klinik Güssing | 1,93 Euro |
| Klinik Kittsee | 1,93 Euro |
| Klinik Oberpullendorf | 1,93 Euro |
| Klinik Oberwart | 1,93 Euro |
| Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt GmbH | 1,93 Euro |