Rückverweise
Die Höhe der Fischereikartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
1. für die Jahresfischereikarte
a) bei jährlicher Bezahlung 25,30 Euro
b) bei dreijähriger Bezahlung 50,70 Euro
2. für die Fischereigastkarte 15,20 Euro
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