Vorwort
Die Höhe der Fischereikartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:
1. für die Jahresfischereikarte
a) bei jährlicher Bezahlung 25,30 Euro
b) bei dreijähriger Bezahlung 50,70 Euro
2. für die Fischereigastkarte 15,20 Euro
Die Fischereikartenabgabe gilt für Fischereikarten des Kalenderjahres 2026, das ist vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026, bei dreijähriger Bezahlung für den Geltungszeitraum 2026 bis 2028.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.