Die für ambulante Leistungen zur Verrechnung gelangenden LKF Gebühren ergeben sich als Produkt der für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten ermittelten LKF-Punkte mit nachfolgendem Eurowert je LKF Punkt. Grundlage für die Ermittlung der LKF-Punkte ist das österreichweit einheitliche System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Der Eurowert je LKF Punkt wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des GSBG wie folgt festgesetzt:
Klinik Güssing | 2,23 Euro |
Klinik Kittsee | 2,23 Euro |
Klinik Oberpullendorf | 2,23 Euro |
Klinik Oberwart | 2,23 Euro |
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt GmbH | 2,23 Euro |
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