Die in der allgemeinen Gebührenklasse zur Verrechnung gelangenden LKF Gebühren ergeben sich als Produkt der für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten ermittelten LKF Punkte mit nachfolgendem Eurowert je LKF Punkt. Grundlage für die Ermittlung der LKF Punkte ist das österreichweit einheitliche System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Der Eurowert je LKF Punkt wird unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes - GSBG, BGBl. Nr. 746/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2023, wie folgt festgesetzt:
Klinik Güssing | 2,23 Euro |
Klinik Kittsee | 2,23 Euro |
Klinik Oberpullendorf | 2,23 Euro |
Klinik Oberwart | 2,23 Euro |
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt GmbH | 2,23 Euro |
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