(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ergänzungszulagenverordnung 2024, LGBl. Nr. 28/2024, außer Kraft.
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(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ergänzungszulagenverordnung 2024, LGBl. Nr. 28/2024, außer Kraft.
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