Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, ohne Zahl, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, ohne Zahl, betreffend die Verfügung eines Halte- und Parkverbotes auf dem Parkplatz des Friedhofs Oberschützen aufgehoben wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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