LandesrechtBurgenlandVerordnungenAufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen Parkplatz Friedhof

Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen Parkplatz Friedhof

In Kraft seit 03. Mai 2025
Up-to-date

Art. 1

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 16.12.2024, ohne Zahl, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 28.06.2024, ohne Zahl, betreffend die Verfügung eines Halte- und Parkverbotes auf dem Parkplatz des Friedhofs Oberschützen aufgehoben wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.