LandesrechtBurgenlandVerordnungenBurgenländische BH-Übertragungsverordnung-Rotationssystem 2025

Burgenländische BH-Übertragungsverordnung-Rotationssystem 2025

In Kraft bis 28. Dezember 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

(1) Für den Aufgriff unbegleiteter minderjähriger Fremder sowie deren etwaige Unterbringung in eine Einrichtung gemäß § 19 Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz - Bgld. KJHG, LGBl. Nr. 62/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird die behördliche Zuständigkeit den Bezirkshauptmannschaften nach einem wöchentlich wechselnden Rhythmus übertragen, wobei für jede Kalenderwoche jeweils eine Bezirkshauptmannschaft gemäß der Anlage zur Verordnung festgelegt ist.

(2) Die nach Abs. 1 angeordnete Zuständigkeit einer Bezirkshauptmannschaft bleibt bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens aufrecht.

§ 2

§ 2 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2024 in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung LGBl. Nr. 111/2024 anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.

(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Dezember 2025 außer Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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