(1) Diese Verordnung sowie die Anlage treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Februar 2018 über den Kostenersatz für Einsatzleistungen und Beistellungen von Geräten durch Feuerwehren (Feuerwehr-Tarifverordnung 2018 - FTVO 2018), LGBl. Nr. 9/2018, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise