Für die Reinigung und Wiederinstandsetzung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen einschließlich Schutzbekleidung nach besonderen Einsätzen, die über das normale Maß hinausgeht, wird der dafür erbrachte Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet. Dazu zählen beispielsweise Einsätze mit gefährlichen Stoffen oder technische Hilfeleistungen mit besonderer Schmutzbelastung. Erweist sich eine Reinigung oder Wiederinstandsetzung technisch oder wirtschaftlich als unmöglich, ist der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) zu verrechnen.
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