§ 4 — Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland
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Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.
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