LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden