LandesrechtBurgenlandVerordnungenGemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland

Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland

In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).

§ 2

§ 2

Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Bocksdorf.

§ 3

§ 3

Die Satzung des „Gemeindebedienstetenverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“ wird erlassen ( Anlage 1 ).

§ 4

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
PDF