Vorwort
§ 1
§ 1
Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).
§ 2
§ 2
Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Bocksdorf.
§ 3
§ 3
Die Satzung des „Gemeindebedienstetenverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“ wird erlassen ( Anlage 1 ).
§ 4
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDF