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Übertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. April 2023
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§ 2 — Übertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung
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Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft.
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