LandesrechtBurgenlandVerordnungenÜbertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung

Übertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung

In Kraft seit 01. April 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teils des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2022, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen:

1. die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten und

2. die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft.