(1) Die Kursgebühr beträgt für
1. Vorbereitungskurse für die fischereiliche Eignung 50 Euro,
2. Vorbereitungskurse für Fischereischutzorgane 50 Euro.
(2) Die Prüfungsgebühr beträgt für
1. Prüfungen über die fischereiliche Eignung 50 Euro,
2. Prüfungen für Fischereischutzorgane 50 Euro.
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