(1) Die Landesregierung hat vor jedem Prüfungstermin Vorbereitungskurse anzubieten. Kursunterlagen können gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Vorbereitungskurse können als Präsenzveranstaltung aber auch online abgehalten werden und haben insbesondere folgende Schwerpunkte zu umfassen:
1. Wassertiere: wesentliche Merkmale und Biologie der im Burgenland vorkommenden Wassertiere, Schonzeiten und Brittelmaße
2. Gewässerökologie: Lebensraum der Wassertiere, Umweltfaktoren, Beeinträchtigungen
3. Waidgerechte Fischerei
4. Fanggeräte: verbotene und erlaubte Fanggeräte, Umgang mit Fanggeräten
5. Burgenländisches Fischereirecht: rechtlicher Rahmen für das Ausüben der Fischerei
6. Umgang mit Wassertieren: Fangen, Töten, Ausnehmen
7. Verwertung der Wassertiere: Möglichkeiten der Verwertung der getöteten Wassertiere
8. Tierschutz und Fischerei: fachgerechter Umgang mit den Lebewesen
(3) Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist freiwillig. Anmeldungen können bis zu einer Woche vor Kursbeginn bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erfolgen.
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