Von dem gemäß § 21 Abs. 4 Z 1 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden 80%-Anteil des aus der Ortstaxe vereinnahmten Beitrags fließen dem Land Burgenland 25% zu.
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