Aufteilung des der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden Ortstaxenanteils
Vorwort
§ 1
§ 1 Aufteilungsschlüssel
Von dem gemäß § 21 Abs. 4 Z 1 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, der Burgenland Tourismus GmbH zustehenden 80%-Anteil des aus der Ortstaxe vereinnahmten Beitrags fließen dem Land Burgenland 25% zu.
§ 2
§ 2 Anweisung
Die Burgenland Tourismus GmbH hat jeweils bis zum 10. des nächstfolgenden Monats von dem von ihr aus der Ortstaxe vereinnahmten Beitrag den 25%-Anteil an das Land Burgenland zu überweisen.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.