Die behördliche Zuständigkeit für sämtliche von den Bezirksverwaltungsbehörden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und der Statutarstadt Rust zu führenden Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, betreffend die Seemanagement Burgenland GmbH (Firmenbuchnummer: FN 584693 v), einschließlich der Vollstreckung aller in diesen Verfahren erlassenen Bescheide, wird auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise