Bgld. BVB-Übertragungsverordnung - Verfahren nach dem WRG 1959 betreffend die Seemanagement Burgenland GmbH
Vorwort
§ 1
§ 1 Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten
Die behördliche Zuständigkeit für sämtliche von den Bezirksverwaltungsbehörden der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und der Statutarstadt Rust zu führenden Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, betreffend die Seemanagement Burgenland GmbH (Firmenbuchnummer: FN 584693 v), einschließlich der Vollstreckung aller in diesen Verfahren erlassenen Bescheide, wird auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.