(1) Als Gelöbnisformel gemäß § 19 Abs. 7 Bgld. FischG 2022 für die Fischereischutzorgane ist der Text der Anlage 4 zu verwenden.
(2) Zur Ausstellung der Jahresfischereikarte und des Dienstausweises als Bestätigung für Fischereischutzorgane und der Fischereigastkarte (§ 19 Abs. 7, §§ 26 und 27 Bgld. FischG 2022) sind ausschließlich die in den Anlagen vorgegebenen Muster zu verwenden. Die Jahresfischereikarte hat dabei aus Hartplastik zu bestehen, das farbige Lichtbild hat die Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat (Passbildformat) aufzuweisen. Folgende Formate und Vordrucke sind zu verwenden:
1. Anlage 5 für die Jahresfischereikarte und den Dienstausweis für Fischereischutzorgane in blauer Farbe
2. Anlage 6 für die Fischereigastkarte
(3) Bis durch die Behörde die Ausstellung der Jahresfischereikarte gemäß Abs. 2 Z 1 erfolgt, ist als Nachweis für die Jahresfischereikarte und der Bestätigung als Fischereischutzorgan das Muster der Anlage 5a zu verwenden.
(4) Als Fischereigastkarte im Sinne des § 27 Bgld. FischG 2022 ist das Muster der Anlage 6 zu verwenden.
(5) Die Bestätigung als Fischereischutzorgan ist auf der Jahresfischereikarte gemäß Abs. 2 Z 1 digital zu vermerken.
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