(1) Die Versteigerungsbedingungen sind gemäß § 9 Abs. 2 Burgenländisches Fischereigesetz 2022 - Bgld. FischG 2022, LGBl. Nr. 1/2022, im Landesamtsblatt für das Burgenland kundzumachen. Dazu ist das Muster der Anlage 1 zu verwenden.
(2) Für die Verpachtung von Fischereirevieren ist das Muster für den Fischereipachtvertrag der Anlage 2 zu verwenden.
(3) Das Fischereikonzept gemäß § 10 Abs. 3 Bgld. FischG 2022 hat insbesondere Angaben über den geplanten Besatz, über die waidgerechte Ausübung der Fischerei, über geplante Fortbildungsveranstaltungen oder über Nachwuchsarbeit zu berücksichtigen. Es hat dabei die Ziele des § 1 Bgld. FischG 2022 zu verfolgen.
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