Der Wahlkommission obliegt:
1. die Prüfung der Wahlvorschläge sowie die Entscheidung über die Wählbarkeit der wahlwerbenden Personen und die Zulassung der Wahlvorschläge,
2. die Prüfung der Stimmzettel und die Entscheidung über deren Gültigkeit,
3. die Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses,
4. die Zuweisung der Mandate an die wahlwerbenden Gruppen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise