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Burgenland
Verordnungen
Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
In Kraft seit 19. Mai 2021
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§ 2 Inkrafttreten — Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung
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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.
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