Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung
Vorwort
§ 1
§ 1 Aufhebung
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.