LandesrechtBurgenlandVerordnungenMaskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung

Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung

In Kraft seit 19. Mai 2021
Up-to-date

§ 1

§ 1 Aufhebung

Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.