Diese Verordnung trifft nähere Regelungen hinsichtlich der in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise