(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnungen über die Neufestsetzung der Tourismusabgaben, LGBl. Nr. 56/2013 und LGBl. Nr. 79/2017, außer Kraft.
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