Die Tourismusabgabe für Ferienwohnungen gemäß § 37 Abs. 5 Bgld. TG 2014 beträgt
1. bei einer verbauten Fläche bis zu 30 m 2 60,12 Euro
2. bei einer verbauten Fläche von mehr als 30 m 2 bis 50 m 2 84,28 Euro
3. bei einer verbauten Fläche von mehr als 50 m 2 bis 70 m 2 120,52 Euro
4. bei einer verbauten Fläche von mehr als 70 m 2 bis 100 m 2 156,49 Euro
5. bei einer verbauten Fläche von mehr als 100 m 2 bis 130 m 2 192,72 Euro
6. bei einer verbauten Fläche von mehr als 130 m 2 240,89 Euro
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