(1) Gruppenbetreuung
1. Ziel der Gruppenbetreuung ist es, durch ressourcenorientiertes Intervenieren die Selbstständigkeit der Tagesgäste zu erhalten und so einen möglichst langen Verbleib im eigenen Wohnumfeld zu sichern.
2. Eine psychosoziale und reaktivierende Betreuung hat in Kleingruppen mit bis zu sechs Tagesgästen zu erfolgen.
3. Die Gruppenbetreuung erfolgt unter Leitung und Moderation einer Betreuungsperson. Je nach Interesse, sowie körperlicher und kognitiver Leistungsfähigkeit der Tagesgäste sollen gemeinsame Aktivitäten und Tagesstruktur, angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse, geboten werden. In niederschwelliger, spielerischer Form und ohne Leistungsdruck sollen psychische, physische, geistige und soziale Fähigkeiten der Tagesgäste gefördert und erhalten werden. Dazu dienen folgende Angebote:
a) Angebote zur Förderung kognitiver Fähigkeiten können zB sein:
verschiedene Formen von Gedächtnistraining, Brett- und Kartenspiele, Quizspiele, Vorlesen aus Zeitungen und Büchern mit diesbezüglicher Diskussion;
b) Angebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten können zB sein:
verschiedene Bastelarbeiten, Fingergymnastik, Sitztänze, Bewegungs- und Gymnastikübungen, Spaziergänge, gemeinsame Ausführungen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der Einrichtung (Zubereiten von Mahlzeiten, Tischdecken etc.).
4. Die Angebote sind den Bedürfnissen der Tagesgäste im Sinne kognitiver und sozialer Leistungsfähigkeit sowie unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten, wie auch jahreszeitlich abhängigen Witterungsbedingungen anzupassen.
5. Pflegeleistungen, welche auf Grund der Verträge mit den Tagesgästen zu erbringen sind, müssen gewährleistet werden, um das Wohlbefinden der Tagesgäste in der Einrichtung sicherstellen zu können.
(2) Strukturierter Tagesablauf
1. Die notwendige und angemessene Beförderung der Tagesgäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist sicherzustellen, soweit diese nicht von Angehörigen oder den Tagesgästen selbst durchgeführt werden kann.
2. Ein Aktivitätenplan (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresplan), gegliedert in Art und Zeitpunkt der angebotenen Aktivitäten, ist zu erstellen und ein Tages- und Wochenplan an gut sichtbarer Stelle für die Tagesgäste auszuhängen. Insgesamt sind mindestens drei Stunden strukturierte Gruppenaktivität pro Tag anzubieten.
3. Zwischen den Aktivitäten ist ausreichend Zeit für Ruhephasen, Einnahme der Mahlzeiten und ungestörte Kommunikationsmöglichkeit unter den Tagesgästen sicherzustellen.
(3) Angehörigenarbeit
Eine kontinuierliche Kommunikation zwischen Angehörigen der Tagesgäste und dem Betreuungspersonal ist sicherzustellen.
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