Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für SeniorInnentageszentren für die am 13. März 2023 eine rechtskräftige bescheidmäßige Betriebsbewilligung der Burgenländischen Landesregierung vorlag und für solche, deren Bewilligungsverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetz 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, anhängig waren.
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