(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung LGBl. Nr. 32/2020 tritt die Verordnung, mit welcher das Statut für das Ehrenzeichen des Landes Burgenland neu festgesetzt wird, LGBl. Nr. 20/1967 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/1967, außer Kraft.
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