LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)§ 25

§ 25Pädagoginnen bzw. Pädagogen

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagoginnen bzw. Pädagogen“ ist ein fachlich einschlägiges Hochschulstudium (mindestens Bachelor - Niveau) und eine einschlägige Unterrichtserfahrung im postsekundären Lehrbereich.

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