§ 25 Pädagoginnen bzw. Pädagogen — Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)
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Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagoginnen bzw. Pädagogen“ ist ein fachlich einschlägiges Hochschulstudium (mindestens Bachelor - Niveau) und eine einschlägige Unterrichtserfahrung im postsekundären Lehrbereich.
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