Für die Einreihung in jene Modellfunktionen, die weder durch Berufsgesetze geregelt noch von § 28 Abs. 3 des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, erfasst sind, sind die in den folgenden Abschnitten genannten einschlägigen Ausbildungen und facheinschlägigen Erfahrungen Voraussetzung.
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