(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen“ ergeben sich aus dem Aufgabenbereich.
(2) Die Anforderungsstufen für den Aufgabenbereich sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Standardaufgaben, Routineaufgaben.
2. Stufe 2: Anspruchsvolle Zusatzaufgaben, die eine qualifiziertere Zusatzausbildung erfordern, breiter interdisziplinärer Einsatz, fachliche Betreuung, Unterweisung von Kolleginnen bzw. Kollegen und Auszubildenden.
(3) Die Modellfunktion „Gehobener Medizinisch-Technischer Dienst/Hebammen“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen des in Abs. 2 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Gehaltsband |
MTD1/2 | Aufgabenbereich Stufe 1 | B2/10 |
MTD2/2 | Aufgabenbereich Stufe 2 | B2/11 |
(4) Derartige Zusatzaufgaben sind: Qualitätsmanagement, Organisation und Planung der Station, Koordination von Projekten, Geräte-/Parameterverantwortung, Stillambulanz, Vortragende bei Fortbildungsveranstaltungen, etc.
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