LandesrechtBurgenlandVerordnungenModellstellen-Verordnung§ 45

§ 45Basisausbildung

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

Die Modellfunktion „Basisausbildung“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:

Bezeichnung Gehaltsband
BAUS1/1 B2/13

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