(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Führung III“ ergeben sich aus der Führungskompetenz.
(2) Die Anforderungsstufen der Führungskompetenz sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Führung von Führungskräften und/oder Expertinnen bzw. Experten.
2. Stufe 2: Führung von mehreren Führungsebenen.
(3) Die Modellfunktion „Führung III“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen des in Abs. 2 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Gehaltsband |
FUE_III1/2 | Führungskompetenz Stufe 1 | B1/19 |
FUE_III2/2 | Führungskompetenz Stufe 2 | B1/20 |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise