§ 35 § 35 — Modellstellen-Verordnung
Gliederung
3. Abschnitt Schema B2
§ 35 § 35
Die Modellfunktion „Ärztliche Leitung“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden