Rückverweise
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter“ ergeben sich aus dem Planungscharakter und der Fachführung.
(2) Die Anforderungsstufen für die Fachführung sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Laufend fachliche Führung von Einzelpersonen oder kleiner Teams (weniger als vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter)/Unterweisung von Kolleginnen bzw. Kollegen, Kontrolle von Arbeitsabläufen.
2. Stufe 2: Erteilung von Aufträgen in Teams, Fortschritts- und Ergebniskontrolle, Teamgröße: mindestens vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.
(3) Die Anforderungsstufen für den Planungscharakter sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Planung von Routineprozessen.
2. Stufe 2: Individuelle Planung, ständig wechselnde Situationen/Vorgaben.
(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
| Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
| IN_sFa1/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 1 |
| IN_sFa2a/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 2 | B1/10 |
| IN_sFa2b/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 1 | B1/10 |
| IN_sFa3/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 2 | B1/11 |
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