(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter“ ergeben sich aus dem Planungscharakter und der Fachführung.
(2) Die Anforderungsstufen für die Fachführung sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Laufend fachliche Führung von Einzelpersonen oder kleiner Teams (weniger als vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter)/Unterweisung von Kolleginnen bzw. Kollegen, Kontrolle von Arbeitsabläufen.
2. Stufe 2: Erteilung von Aufträgen in Teams, Fortschritts- und Ergebniskontrolle, Teamgröße: mindestens vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter.
(3) Die Anforderungsstufen für den Planungscharakter sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Planung von Routineprozessen.
2. Stufe 2: Individuelle Planung, ständig wechselnde Situationen/Vorgaben.
(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiterinnen bzw. Facharbeiter“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
IN_sFa1/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 1 | B1/9 |
IN_sFa2a/3 | Fachführung Stufe 1 und Planungscharakter Stufe 2 | B1/10 |
IN_sFa2b/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 1 | B1/10 |
IN_sFa3/3 | Fachführung Stufe 2 und Planungscharakter Stufe 2 | B1/11 |
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