(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Führung I“ ergeben sich aus der Wirkungsreichweite.
(2) Die Anforderungsstufen für die Wirkungsreichweite sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Gestaltung der Strategie für die eigene Gruppe oder Landesamtsdirektor-Stellvertreter.
2. Stufe 2: Gestaltung der Strategie für die eigene Gruppe mit Landesamtsdirektor-Stellvertreter.
3. Stufe 3: Gestaltung der Strategie für die Gesamtorganisation.
(3) Die Modellfunktion „Führung I“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen des in Abs. 2 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Gehaltsband |
FUE_I1/3 | Wirkungsreichweite Stufe 1 | B1/24 |
FUE_I2/3 | Wirkungsreichweite Stufe 2 | B1/25 |
FUE_I3/3 | Wirkungsreichweite Stufe 3 | B1/26 |
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