Rückverweise
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Technische Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ ergeben sich aus der Wirkungsbreite und der Aufgabentiefe.
(2) Die Anforderungsstufen für die Aufgabentiefe sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Routineaufgaben mit Standardwerkzeugen, Dokumentationen, Aktualisierungen.
2. Stufe 2: Vielseitige „All-round“-Aufgaben.
3. Stufe 3: Komplexe Aufgaben mit profunden Werkzeugen, Analysen, komplexe Berechnungen.
(3) Die Anforderungsstufen für die Wirkungsbreite sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Klar abgegrenzter Fachbereich.
2. Stufe 2: Fachbereich mit starker Vernetzung zu anderen Fachbereichen.
(4) Die Modellfunktion „Technische Spezialistinnen bzw. Spezialisten“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
| Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
| T_Spz1/4 | Aufgabentiefe Stufe 1 und Wirkungsbreite Stufe 1 |
| T_Spz2a/4 | Aufgabentiefe Stufe 1 und Wirkungsbreite Stufe 2 | B1/12 |
| T_Spz2b/4 | Aufgabentiefe Stufe 2 und Wirkungsbreite Stufe 1 | B1/12 |
| T_Spz3a/4 | Aufgabentiefe Stufe 2 und Wirkungsbreite Stufe 2 | B1/13 |
| T_Spz3b/4 | Aufgabentiefe Stufe 3 und Wirkungsbreite Stufe 1 | B1/13 |
| T_Spz4/4 | Aufgabentiefe Stufe 3 und Wirkungsbreite Stufe 2 | B1/14 |