(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein“ ergeben sich aus dem Einsatzspektrum und dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Reaktive Bearbeitung: Klare, eng gesteckte Richtlinien/Vorgaben.
2. Stufe 2: Aktive Bearbeitung: Eigenständige Festlegungen in Ausführungen (Optimierung).
(3) Die Anforderungsstufen für das Einsatzspektrum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Einzelne Stammaufgaben.
2. Stufe 2: Breites Aufgabenspektrum.
(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
VA_SbA1/3 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Einsatzspektrum Stufe 1 | B1/4 |
VA_SbA2a/3 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Einsatzspektrum Stufe 2 | B1/5 |
VA_SbA2b/3 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Einsatzspektrum Stufe 1 | B1/5 |
VA_SbA3/3 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Einsatzspektrum Stufe 2 | B1/6 |
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