(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexpertinnen bzw. Fachexperten“ ergeben sich aus dem Lösungsprozess und dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Grobe Rahmenvorgaben.
2. Stufe 2: Konkrete Ziele, breiter Handlungsspielraum in der Wahl der Mittel.
(3) Die Anforderungsstufen für den Lösungsprozess sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Erarbeitung von Standardlösungen/Expertisen.
2. Stufe 2: Erarbeitung von Lösungen/Expertisen mit hohem innovativen/konzeptionellen Anteil für den eigenen Organisationsbereich.
3. Stufe 3: Erarbeitung von Lösungen/Expertisen mit hohem innovativen/konzeptionellen Anteil mit Wirkung über mehrere Organisationsbereiche.
(4) Die Modellfunktion „Verwaltung/Administration Fachexpertinnen bzw. Fachexperten“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Gehaltsband |
VA_Exp1/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 1 | B1/15 |
VA_Exp2a/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 2 | B1/16 |
VA_Exp2b/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 1 | B1/16 |
VA_Exp3a/4 | Handlungsspielraum Stufe 1 und Lösungsprozess Stufe 3 | B1/17 |
VA_Exp3b/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 2 | B1/17 |
VA_Exp 4/4 | Handlungsspielraum Stufe 2 und Lösungsprozess Stufe 3 | B1/18 |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise