(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Operative Führung im Krankenhaus“ ergeben sich aus der Wirkungsbreite und der Entscheidungskompetenz.
(2) Die Anforderungsstufen für die Entscheidungskompetenz sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Bearbeitung fachspezifischer Aufträge nach groben Richtlinien und Rahmenvorgaben.
2. Stufe 2: Bearbeitung fachspezifischer Aufträge nach konkreten Zielen.
(3) Die Anforderungsstufen für die Wirkungsbreite sind wie folgt definiert:
1. Stufe 1: Fachbereich mit mehreren administrativen und fachlichen Schwerpunkten.
2. Stufe 2: Fachbereich mit fachbereichsübergreifenden Aktivitäten.
(4) Die Modellfunktion „Operative Führung im Krankenhaus“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Gehaltsband |
OFKRA1/4 | Entscheidungskompetenz Stufe 1 und Wirkungsbreite Stufe 1 | B1/9 |
OFKRA2a/4 | Entscheidungskompetenz Stufe 1 und Wirkungsbreite Stufe 2 | B1/10 |
OFKRA2b/4 | Entscheidungskompetenz Stufe 2 und Wirkungsbreite Stufe 1 | B1/10 |
OFKRA3/4 | Entscheidungskompetenz Stufe 2 und Wirkungsbreite Stufe 2 | B1/11 |
OFKRA4/4 | Entscheidungskompetenz Stufe 2 und Wirkungsbreite Stufe 2 sowie die direkte Führung von mehr als 25 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern | B1/12 |
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